freie Heimplätze ab 01.02.2023: 2 w / 2 m

 

1. Die Aufnahme in das Heim erfolgt aufgrund eines Antrags, der auf dem dazu bestimmten Vordruck bei der Heimkanzlei einzureichen ist.

Die Vergabe eines Heimplatzes erfolgt bei Neuaufnahme für zwei Jahre, bei Wiederaufnahme für ein Jahr.

2. Die Kündigung des Heimplatzes im Wintersemester ist mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Bei Vermittlung eines geeigneten Benützungsvertrags kann die Kündigungsfrist entsprechend reduziert werden.

3. Das Benützungsentgelt wird im Voraus, am 10. eines jeden Monats, vom Heimträger im Wege eines Abbuchungsauftrags eingehoben. Bei jeder Neuaufnahme wird eine Kaution in der Höhe von € 360,-- eingehoben.

Nach Abgang aus dem Studentenheim wird von dieser Kaution pro Semester ein Betrag von derzeit € 3,00 für lfd. Reparaturen einbehalten. Dies schließt jedoch keinen Kostenersatz für größere bzw. willkürliche Beschädigung der Einrichtungen des Studentenheimes aus.

4. Bei Übergabe des Zimmerschlüssels wird zusätzlich eine Kaution von € 50,00 eingehoben. Für Parkplatz- und Fahrradraumschlüssel werden jeweils € 20,00 Kaution eingehoben.

5. Für die Wiederaufnahme in das Heim ist der Nachweis von 22,50 positiv abgelegten ECTS-Anrechnungspunkten (für zweitsemestrige mindestens 10,50 ECTS-Anrechnungspunkte) des vergangenen Studienjahrs notwendig.

Das Ansuchen um die Wiederaufnahme kann für alle Studien an der Universität für Bodenkultur Wien bis zum 16. Semester positiv erledigt werden.

Ist nach abgelegtem Masterstudium das Kontingent der Semester noch nicht voll ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit der Aufnahme für die Absolvierung des Studiums an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik (APAK).

Der Heimträger möchte den Studierenden keinen Stützpunkt nahe der Universität sondern eine Wohngelegenheit bieten. Daher ist darauf Bedacht zu nehmen, dass der Heimplatz genützt wird.

6. In den Zimmern dürfen nur elektrische Kleingeräte für den täglichen Gebrauch (Rasierapparat, elektr. Zahnbürste, etc.) sowie HiFi-Anlagen, TV-Geräte, Computer u. ä. verwendet werden. Alle elektrischen Geräte müssen aus feuerpolizeilichen Gründen ÖVE-geprüft sein.

7. Die Vergabe des Schlüssels oder die Überlassung des Wohnraums an heimfremde Personen ist untersagt.

8. In den Zimmern, Küchen, Gemeinschaftsräumen, auf den Loggias sowie in den Klosettanlagen sind Ordnung und Sauberkeit zu halten; außerdem sind im Wohnbereich Hausschuhe zu tragen. Die Gartenmöbel sind mit entsprechender Sorgfalt zu behandeln. Bilder, Poster u.a. dürfen an den Wänden nur an den dafür vorgesehenen Leisten befestigt werden.

Für Verunreinigungen und verursachte Schäden in den Wohnräumen und die dazugehörende Außenanlage werden Reinigungsgebühren bzw. Reparaturersatzkosten verrechnet. Bei Beschädigungen von Teeküchen, Gängen etc. können sämtliche Stockbewohner zur Refundierung der Reparaturkosten herangezogen werden.

Im gesamten Heimbereich gilt absolutes Rauchverbot

9. Vor dem Weggehen sind die Fenster unbedingt zu schließen, damit bei plötzlich auftretendem Sturm und Regen keine Schäden entstehen. Weiters ist es verboten, bei eingeschaltetem Heizkörper die Fenster offenzulassen.

Die Haustüren der Seiteneingänge sind immer verschlossen zu halten.

Das Abstellen von Gegenständen (Lebensmitteln, etc.) auf den Fensterbrettern ist strengstens untersagt.

Die Zimmer sind beim Verlassen abzuschließen. Für abhandengekommene Gegenstände wird kein Schadenersatz geleistet.

10. Jeder Heimbewohner hat sich auf seinem Zimmer und in den übrigen Räumen des Heimes so zu verhalten, dass die Kollegen nicht gestört werden.

Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr muss im Heim Ruhe herrschen!

11. Die Einhaltung der gesetzlichen Nachtruhe muss besonders auf den Loggias beachtet werden. Bei Benützung der Grünfläche und des Hofes haben sich die Heimbewohner so zu verhalten, dass die Anrainer und die Bewohner des Nord- und Südtraktes nicht gestört werden.

12. Diebstahl, insbesondere von Lebensmitteln aus den Kühlschränken, sowie kriminelles Verhalten wird zur Anzeige gebracht und ist mit dem sofortigen Verlust des Heimplatzes verbunden.

13. Die Parkordnung ist unbedingt einzuhalten!

- Die Bodenmarkierungen am Parkplatz im Hof sind unbedingt zu beachten.

- Die Fahrräder dürfen nicht auf den Autoabstellflächen oder gar in den Zimmern aufbewahrt werden. Dafür stehen ein immer abzusperrender Raum bzw. Fahrradhalterungen im Freien zur Verfügung.

14. Die Nichteinhaltung der Heimordnung und die Nichtbefolgung behördlicher Vorschriften berechtigen den Vorstand des Unterstützungsvereins sowie den Heimausschuss zur sofortigen Kündigung des Schuldigen unter Ausschluss des Rechtsweges.

15. Den Anordnungen der Heimleitung, des Personals sowie den Mitgliedern des Heimausschusses ist unbedingt Folge zu leisten.

16. Der Benützungsvertrag, das Heimstatut und das Studentenheimgesetz bilden einen integrierten Bestandteil der Heimordnung.

17. Aus gegebenem Anlass und gemäß des Beschlusses der Vorstandssitzung vom 10. Mai 1995 sieht sich der Unterstützungsverein gezwungen, um gravierende Nachteile für die Gesamtheit der Heimbewohner zu verhindern, folgende Regelung zu treffen:

- Ein Verstoß gegen die Punkte 9 und 10 der Heimordnung hat den Verlust des Heimplatzes innerhalb von 14 Tagen zur Folge.

- Ein neuerlicher Verstoß gegen die Heimordnung innerhalb dieser Frist bewirkt jedoch den sofortigen Verlust des Heimplatzes.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.