Änderungen Heimstatut:
ALT:
6.Kautionen und Pauschale
- Für Kautionen, die vom Heimbewohner zu erlegen sind, werden dem Heimbewohner oder der Heimvertretung keine Zinsen verrechnet.
- Die bei Neuaufnahme zu erlegende Kaution dient als Sicherstellung für eventuell nicht bezahlte Heimbeiträge, Schlüsselverlust oder Beschädigungen. Die Höhe der Kaution wird im Aufnahmeschreiben bekanntgegeben. Die Kaution wird bei Auszug rückerstattet, sofern keine finanziellen Ansprüche an den Heimbewohner, zu deren Deckung die Kaution herangezogen werden könnte, bestehen.
NEU:
6.Kautionen und Pauschale
- Für Kautionen, die vom Heimbewohner zu erlegen sind, werden dem Heimbewohner oder der Heimvertretung keine Zinsen verrechnet.
- Die bei Neuaufnahme zu erlegende Kaution dient als Sicherstellung für (eventuell) nicht bezahlte Heimbeiträge oder Beschädigungen. Die Höhe der Kaution wird im Aufnahmeschreiben bekanntgegeben. Die Kaution wird bei Auszug rückerstattet, sofern keine finanziellen Ansprüche an den Heimbewohner, zu deren Deckung die Kaution herangezogen werden könnte, bestehen. Bei Ausgabe eines Schlüssels wird zusätzlich eine Schlüsselkaution eingehoben.
ÄNDERUNG HEIMORDNUNG:
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2. Die Kündigung des Heimplatzes im Wintersemester ist mit einer einmonatigen Kündigungsfrist möglich. Im Sommersemester beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
3. Das Benützungsentgelt wird im Voraus, am 10. eines jeden Monats, vom Heimträger im Wege eines Abbuchungsauftrags eingehoben. Bei jeder Neuaufnahme wird eine Kaution für Zimmer- und Haustorschlüssel sowie für Inventarbeschädigungen in der Höhe von € 360,-- eingehoben.
NEU:
2. Die Kündigung des Heimplatzes ist mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Bei Vermittlung eines geeigneten Benützungsvertrages kann die Kündigungsfrist entsprechend reduziert werden.
3. Das Benützungsentgelt wird im Voraus, am 10. eines jeden Monats, vom Heimträger im Wege eines Abbuchungsauftrags eingehoben. Bei jeder Neuaufnahme wird eine Kaution in der Höhe von € 360,00 eingehoben.
4. Bei Übergabe des Zimmerschlüssels wird zusätzlich eine Kaution in Höhe von € 50,00 eingehoben. Für Parkplatz- u. Fahrradraumschlüssel werden jeweils € 20,00 eingehoben.
- Details
- Erstellt: 06. Februar 2018
- Zuletzt aktualisiert: 06. Februar 2018