Univ. Prof. DDr. Anton Kurir-Fonds
Em. o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. DDr. Anton-Kurir (1909 – 1988) hat am 03.06.1983 gegenüber dem Landeshauptmann von Wien eine Stiftungserklärung abgegeben, womit er einen Betrag von S 500.000,00 (€ 36.336,42) der Errichtung einer Stiftung zur Unterstützung von bedürftigen und würdigen Studierenden an der Universität für Bodenkultur Wien widmete. Die Errichtung der Stiftung wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 3.10.1983, Zl. MA 62 – II/124/83, für zulässig erklärt.
(1) Zweck des nunmehrigen Fonds ist die Unterstützung von bedürftigen und würdigen Studierenden an der Universität für Bodenkultur in Wien. Der Kreis der Begünstigten wird auf Studierende eingeschränkt, die im Studentenheim des Unterstützungsvereines für Studierende an der Universität für Bodenkultur, 1180 Wien, Pötzleinsdorfer Straße 40, wohnen.
(2) Unterstützungen (Beihilfen) aus Fondsmitteln sollen Studierenden aus den Bundesländern sowie aus Südtirol zuerkannt werden.
(3) Auf die Gewährung einer Unterstützung besteht – auch im Falle der wiederholten Zuerkennung einer Beihilfe – kein Rechtsanspruch.
(4) Die Behilfen werden zu Beginn eines jeden Studienjahres (im Oktober) in geeigneter Form vom Fondskuratorium ausgeschrieben. Das Kuratorium beurteilt die Bewerbungen und verteilt die Beihilfen. Die Übergabe erfolgt im Rahmen einer Feier in den Räumen des Unterstützungsvereines für Studierende an der Universität für Bodenkultur. Bewerbungen sind an das Fondskuratorium zu richten.